Kauf von Immobilien in Griechenland
Immer mehr Menschen wollen Immobilien in Griechenland kaufen und das aus guten Gründen: Hier war die Wiege der ältesten Zivilisation Europas und die Natur ist einzigartig, die vielen im Meer verstreuten Inseln bilden eine fantastische Landschaft.
Wenn Sie eine Immobilie in Griechenland wollen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass sich das Verfahren für den Kauf in wesentlichen Punkten von dem Verfahren für den Kauf einer Immobilie in Dänemark unterscheidet.
Der Immobilienkauf in Griechenland findet bei einem Notar statt und Sie werden sehr oft Hilfe von einem dänischen Anwalt benötigen, der eine Verbindung zu einem lokalen Kollegen und möglicherweise auch einem Bauingenieur hat.
Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, das Eigentum an der Immobilie zu prüfen und bei der Erstellung der Kaufunterlagen (der Urkunde) behilflich zu sein. Die Einschaltung des Anwalts ist zwingend erforderlich, wenn der Kaufpreis der Immobilie einen bestimmten Betrag übersteigt (siehe unten).
Grundbücher gibt es noch nicht in ganz Griechenland, aber in allen Städten und in einigen ländlichen Gebieten gibt es Grundbuchämter, die das gesamte Territorium abdecken, wo alle Eigentümer eingetragen sind und wo die Rechte an Immobilien vermerkt sind. In diesem Büro, das auf Griechisch Ipothicofilakio heißt, werden alle Übertragungen von unbeweglichem Vermögen in dem Bereich unter dem Büro registriert, sowie alle Pfandrechte, Pfändungen und Rechte Dritter in demselben Bereich.
Wenn die Rechtslage wie beschrieben vorliegt, besteht die anwaltliche Kontrolle in der Feststellung
den Kontext des Eigentumserwerbs durch Durchlaufen aller eingetragenen Urkunden der letzten 20 Jahre, den Zeitraum, der zum Erwerb des Eigentums per Anspruch erforderlich ist. Zweck dieser Besichtigung ist auch die Feststellung, dass keine Dienstbarkeiten, Pfandrechte oder sonstige Rechte Dritter an dem Grundstück bestehen.
Bei allen Immobilientransaktionen mit einem Wert über 29.347,03 € im Raum Athen/Piräus und 11.738,81 € für den Rest des Landes muss die notarielle Ausfertigung der Urkunde von den Anwälten der Parteien überprüft werden, die verpflichtet sind den Entwurf der Urkunde unterzeichnen und ihre Unterschrift muss von der griechischen Anwaltskammer legalisiert werden. Dieselben Anwälte müssen am Notargeschäft teilnehmen und gemeinsam mit dem Notar die endgültige Urkunde unterzeichnen.
Es ist ratsam, sich an einen Ingenieur/Architekten zu wenden, wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen möchten, bei dem Sie nicht sicher sein können, ob Sie eine Baugenehmigung erhalten, oder wenn Sie ein altes Haus oder ein im Bau befindliches Haus kaufen.
Kosten:
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3 % des Kaufpreises. Zu der auf die Grundstücksübertragung gezahlten Gesamtsteuer werden weitere 3 % hinzugerechnet, die an die Gemeinde gezahlt werden, in der sich das Grundstück befindet. Diese Kosten muss der Käufer tragen.
Notargebühren
Notargebühren gehen zu Lasten des Käufers und stellen einen Festpreis dar, der wie folgt berechnet wird:
- 0,80 % für die ersten 120.000 €
- 0,70 % für den Teil des Preises, der von 120.000 € bis 380.000 € reicht
- 0,65 % für den Teil des Preises, der von 380.000 € bis 2.000.000 € reicht
- 0,60 für Immobilien, die mehr als 2.000.000 € kosten.
Zum Festpreis ist noch folgender Betrag hinzuzurechnen:
20 € plus 5 € für jede Seite der Urkunde nach der ersten Seite und 4 € für jede Seite der Kopie der Urkunde, die die Gesellschafter nach Unterzeichnung der Urkunde erhalten. Normalerweise beträgt die Seitenzahl einer griechischen Urkunde nicht mehr als 30.
Die Mehrwertsteuer beträgt 24 %.
Registrierungskosten
Die Registrierung kostet ½ % des Kaufpreises, bezahlt vom Käufer.
Verschiedenes kostet 200 €.
Die Anwaltskammer
Die Unterstützung durch einen Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber ratsam, insbesondere wenn Sie kein Griechisch verstehen.
Anwaltshonorar
Zusätzlich zu den Kosten für den dänischen Anwalt, die sich auf 21.000 DKK belaufen, muss der Käufer dem griechischen Anwalt eine Gebühr zahlen.
Das Honorar für den griechischen Anwalt ist frei vereinbart, jedoch beträgt das Mindestanwaltshonorar für die Prüfung aller Dokumente und der Urkunde 1 % des Kaufpreises, wenn der Kaufpreis 44.000 € nicht übersteigt.
Für den 44.000 € übersteigenden Teil der Summe bis 1.400.000 € beträgt die Mindestgebühr 0,5 % des Kaufpreises
Übersteigt der Kaufpreis 1.400.000 €, jedoch nicht 3.000.000 €, beträgt die Mindestgebühr 0,4 % des Kaufpreises.
Wenn die Immobilie mehr als 3.000.000 € kostet, wird die Mindestgebühr schrittweise reduziert.
Die Mehrwertsteuer beträgt 24 % des Kaufpreises.
Es gehört zur guten Rechtspraxis, dass der Rechtsanwalt die Gesamtkosten des Falles einschließlich aller An- und Abreisen abschätzt und die Höhe seines Honorars mit dem Mandanten vereinbart, bevor er den Fall übernimmt.
Maklerkosten trägt der Verkäufer. Es gibt keinen festen Betrag, den der Verkäufer an den Makler zahlen muss, aber ein Betrag in Höhe von 2 % des Kaufpreises gilt als üblich und angemessen.
Besteuerung beim Weiterverkauf
Bei Wiederverkauf innerhalb der ersten 5 Jahre muss eine Steuer in Höhe von 20 % des Gewinns gezahlt werden.
Bei Wiederverkauf im Zeitraum zwischen 5 und 15 Jahren beträgt die Gewinnbesteuerung 10 %, bei Wiederverkauf nach 15 Jahren aber vor 25 Jahren 5 % des Gewinns.
Bei Verkauf nach 25 Jahren ist der Gewinn steuerfrei.