Zwangsweise Entfernung von Kindern

Das gewaltsame Entfernen eines Kindes ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Eltern. Das bedeutet, dass die Eltern keinen Anspruch mehr auf Unterbringung des Kindes bei sich haben und die Gemeinde entscheidet, dass das Kind in einer Einrichtung oder Pflegefamilie leben muss.

Die Eltern haben das Recht auf einen kostenlosen Anwalt, sobald die Gemeinde verkündet, dass das Kind zwangsweise entfernt werden muss.

Ich empfehle Ihnen, das Angebot der kostenlosen Rechtsberatung anzunehmen.
Ein Anwalt kann garantieren, dass die Gemeinde die Gesetze und Vorschriften einhält und sicherstellt, dass die Meinung der Eltern gehört wird.

Es besteht die Möglichkeit, kostenlose Unterstützung bei der Sitzung vom Kinder- und Jugendausschuss, dem dänischen Beschwerdeausschuss und dem Gericht zu erhalten.
Ist das Kind, das die Gemeinde abschieben will, älter als 12 Jahre, hat es im Zwangsabschiebungsverfahren ein Mitspracherecht und damit Anspruch auf einen eigenen unentgeltlichen Anwalt. Der Anwalt des Kindes wird sich ausschließlich um die Interessen des Kindes kümmern und kann daher nicht derselbe Anwalt sein, den die Eltern gewählt haben.

Rechtsanwältin Sandra Moll Dirscherl ist spezialisiert auf die Begleitung von Eltern und Kindern bei einem Zwangsumzug.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Sandra Moll Dirscherl unter Telefon 3135 3560.