Papierlose Koexistenz

Für Lebensgefährten gelten andere Gesetze als für Ehepaare. Während eine Vermögensaufteilung nach einer Scheidung gesetzlich geregelt ist, ist eine Vermögensaufteilung nach Auflösung der Lebensgemeinschaft nicht gesetzlich geregelt.

Die Rechtsstellung des Sammlers ist daher proportional zu der der Ehegatten. Im Allgemeinen können Sie sagen, dass Sie die Sachen mitnehmen, die Ihnen gehören, also solche, die in die Beziehung eingebracht wurden und solche, die während der undokumentierten Lebensgemeinschaft erworben wurden.

Was einfach aussieht, ist in Wirklichkeit oft sehr kompliziert. Die meisten undokumentierten Paare haben gemeinsame Finanzen, während sie zusammenleben, und es ist daher schwierig, einen Überblick darüber zu haben, was dem einen und dem anderen gehört, insbesondere wenn das Zusammenleben viele Jahre gedauert hat.

Oft ist es sinnvoll, sich während einer Lebensgemeinschaft an einen Anwalt zu wenden und einen Lebensgemeinschaftsvertrag aufzusetzen. Bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft kann ein Rechtsanwalt helfen, sich einen Überblick über eine oft unüberschaubar erscheinende Situation zu verschaffen.