Ehe und Scheidung in Italien
Ehen zwischen Dänen und Italienern sind in den letzten 20 Jahren immer häufiger geworden. Auch die Eheschließungen zwischen Dänen, die aus „romantischen“ Gründen in Italien heiraten wollen oder vorübergehend in Italien leben, haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
In Italien sind Sie verheiratet, bis ein Scheidungsurteil ausgestellt wird
Wenn ein Paar in Italien heiratet, wird die Eheschließung im Zivilstandsregister – registro di civile – eingetragen und das Paar bleibt als verheiratet eingetragen, solange kein Scheidungsurteil vorliegt. Dieser Artikel ist ein Leitfaden für dänische und italienische Paare, deren Eheschließung in Italien eingetragen ist und die sich scheiden lassen möchten.
Dänische Scheidungen werden in Italien nicht automatisch registriert
Wenn sich das Paar in Dänemark scheiden lässt, wird die Scheidung NICHT automatisch in Italien registriert, d. h. es können leicht Fälle auftreten, in denen ein Paar in Dänemark geschieden wird, aber nicht in Italien. Weder die Staatsverwaltung noch die Gerichte informieren die italienischen Behörden darüber, dass die Parteien in Dänemark geschieden sind.
Ein dänisches Scheidungsgeld kann in Italien nicht mit Sicherheit registriert werden
Die meisten Paare in Dänemark lassen sich einvernehmlich scheiden, wenn sie sich auf die Bedingungen einigen. Aber wenn Sie den Scheidungsantrag genau lesen, können Sie sehen, dass die Staatsverwaltung erklärt, dass eine Beihilfe außerhalb Skandinaviens nicht mit Sicherheit anerkannt werden kann.
Es ist schon vorgekommen, dass die italienischen Behörden einen Zuschuss anerkannt haben, aber das ist oft passiert, weil das italienische Standesamt geglaubt hat, dass die Scheidung ein Urteil war, d.h. eine Entscheidung eines Gerichts. Oft hat das Register jedoch ein Stipendium abgelehnt und das Ehepaar angewiesen, den Fall vor das italienische Oberste Gericht (tribunale d’appello) zu bringen, um die Anerkennung des dänischen Stipendiums zu erreichen.
Es ist ein langsames und teures Verfahren und daher empfehlen wir den Parteien, sich an einen Anwalt zu wenden, der sowohl ein dänischer als auch ein italienischer Anwalt ist und dafür sorgt, dass der Fall vor dänische Gerichte gebracht wird, selbst wenn die Parteien einverstanden sind.
Es muss keine teure oder konfliktreiche Scheidung sein, da die Paare vor Gericht erklären, dass sie ein Scheidungsurteil wollen und sich ansonsten auf die Modalitäten einigen.
Wenn die Parteien die finanziellen Voraussetzungen für ein kostenloses Verfahren erfüllen, müssen die Parteien keinen Rechtsbeistand bezahlen. Im Gegensatz dazu geht ein Scheidungsverfahren in Italien immer zu Lasten der Parteien, da ein freies Verfahren in Italien nicht möglich ist.
Sobald das Scheidungsurteil ergangen ist, sorgt der Rechtsanwalt dafür, dass die Scheidung in Italien eingetragen wird.
Wohngemeinschaften sind in Italien anders
Die Regeln für die Vermögensaufteilung sind in Dänemark und Italien unterschiedlich. Im Zusammenhang mit der Scheidung berät der Rechtsanwalt auch bei der Vermögensaufteilung. Es ist wichtig zu betonen, dass eine korrekte Beratung nur dann erreicht werden kann, wenn der Anwalt sowohl das dänische als auch das italienische System kennt.
Wenn Sie einen dänischen Anwalt ohne Kenntnisse des italienischen Rechts fragen, erhalten Sie eine andere Antwort als wenn Sie dieselbe Frage einem italienischen Anwalt stellen würden, der das dänische Recht nicht kennt, und dann sind Sie quitt verwirrter als vorher.
Die Folgen, wenn Sie die Scheidung in Italien NICHT rückgängig machen, können sehr schwerwiegend sein.
Das folgende Szenario kann auftreten:
Wenn sich eine Person nur in Dänemark scheiden lässt und wieder heiratet, ohne dass die Scheidung in Italien registriert wurde, ist diese Person technisch gesehen ein „Bigamist“ und kann in Italien mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden.
Stirbt eine Person, die in Dänemark geschieden und wiederverheiratet, aber nie von ihrem ersten Ehepartner geschieden ist, in Italien, ist der erste Ehegatte Pflichterbe nach italienischem Recht und kann daher z. Immobilien oder Bankkonten, die der Verstorbene in Italien besaß.