Testament und Ehevertrag

Für den Abschluss eines Ehevertrags kann es mehrere Gründe geben. In folgenden Fällen empfiehlt es sich in der Regel, einen Ehevertrag abzuschließen:

Ein Ehepartner oder beide sind Ausländer

Die Ehegatten wollen sich im Falle einer Trennung oder Scheidung absichern

Die Finanzen der Ehepartner sind sehr unterschiedlich (z.B. ist einer in Konkurs gegangen oder hat große finanzielle Probleme)

Ein Ehepartner hat ein Geschäft oder ein Familienvermögen, das er/sie sicherstellen möchte

Oft wird im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung ein Ehevertrag aufgesetzt und die beiden Dokumente müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.

Bei der Erstellung eines Ehevertrages gibt es viele Möglichkeiten. Sie können z. sich für vollständiges oder teilweises getrenntes Eigentum, Scheidung oder kombiniertes Eigentum entscheiden.

Die Ehegatten können auch wählen, dass Erbschaft und Schenkung getrenntes Vermögen sind, während der Rest des Vermögens gemeinsames Vermögen ist. Sie können auch wählen, dass nur einzelne Vermögenswerte oder ein Bruchteil oder eine Summe des Vermögens Sondervermögen sein soll.

Wie entsteht ein Ehevertrag?

Ich empfehle immer, wenn möglich, ein Treffen in meinem Büro. per Telefon, wo die Wünsche der Ehegatten besprochen werden. Anschließend erstelle ich einen Vorschlag für einen Ehevertrag, den ich den Ehegatten zur Information und eventuellen Stellungnahme zusende.

DENKEN SIE DARAN! Der Ehevertrag muss eingetragen werden. Ein nicht eingetragener Ehevertrag ist ungültig.

Die Eigentumsanmeldung erfolgt digital. Dies geschieht, indem Sie den Ehevertrag auf www.tinglysning.dk veröffentlichen und die Ehepartner dann den Ehevertrag mit Ihrer NemID unterzeichnen. Ich leite wie. Erst wenn die Grundbucheintragung abgeschlossen und vom Grundbuchgericht genehmigt ist, ist der Ehevertrag gültig.