Wo kann ich mich scheiden lassen?

In Dänemark kann man sich nicht immer scheiden lassen

Ehepartner können in Dänemark geschieden werden, wenn:

  • der Ehegatte, von dem Sie sich scheiden lassen wollen (der Beklagte), wohnt in Dänemark
  • der Ehegatte, der die Scheidung beantragt (der Kläger), hat hier seinen Wohnsitz und hat entweder die letzten zwei Jahre hier gelebt oder war zuvor in Dänemark wohnhaft
  • Der Kläger ist dänischer Staatsbürger und es ist nachgewiesen, dass er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft keine Klage in dem Land erheben kann, in dem er seinen Wohnsitz hat
  • beide Parteien sind dänische Staatsbürger und der Beklagte erhebt keine Einwände gegen ein Verfahren in Dänemark
  • Die Parteien wurden in Dänemark in den letzten 5 Jahren getrennt.