Kauf von Immobilien in Österreich

Sie müssen kein begeisterter Skifahrer sein, um Österreich zu genießen. Die herrliche Natur des Landes, seine spannende und wechselvolle Geschichte sowie eine Vielzahl kultureller Angebote garantieren das ganze Jahr über gute Erlebnisse. Es gibt nach und nach etliche Dänen, die dem Charme dieses Landes verfallen sind, das sich so sehr von unserer eigenen flachen Welt unterscheidet. Sie erwägen daher den Erwerb einer Ferienwohnung in beliebten Gegenden wie Tirol, Kärnten oder der Steiermark. Das Angebot ist relativ groß und sehr vielfältig, andererseits besteht aber auch eine große internationale Nachfrage nach attraktiven Feriendomizilen in der richtigen Lage.

Obwohl Österreich im Gegensatz zu Dänemark relativ lockere Regeln für den Kauf von Immobilien durch EU-Bürger im Land hat, gelten viele regionale Besonderheiten, die der Käufer beachten muss. Im Folgenden werden nur einige allgemeine Sachverhalte zum Erwerb und zur Besteuerung von Immobilien in Österreich berücksichtigt. Da je nach gewähltem Bundesland immer besondere Bedingungen im Zusammenhang mit dem Einzelkauf gelten, raten wir dem Käufer, sich bereits frühzeitig im Projekt, auf jeden Fall aber vor Vertragsunterzeichnung zum Traumhaus, den notwendigen Rechtsbeistand zu sichern.

Wo kann man ein Ferienhaus kaufen?

Ferienwohnungen können grundsätzlich in allen 9 österreichischen Bundesländern erworben werden, da Österreich jedoch bestimmte regionale Gebiete durch das Landesplanungsgesetz unter Schutz gestellt hat, um die Möglichkeit einer effektiven Land- und Forstwirtschaft zu erhalten, gibt es diverse Einschränkungen. Es kann daher z.B. Voraussetzung für die Transaktion ist eine Sondergenehmigung der Grundverkehrsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Es ist wichtig zu wissen, welche Genehmigungen gegebenenfalls eingeholt werden müssen. Ein Versehen an dieser Front kostet eine saftige Geldstrafe in Höhe von mehreren 100.000 DKK sowie eine mögliche Zwangsversteigerung des Grundstücks.

Mit welchen Kosten müssen Sie beim Kauf rechnen?

Nach Vereinbarung zahlt der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise auf ein Kundenkonto beim Notar ein, während die erforderlichen Genehmigungen verschiedener Behörden eingeholt werden.

Die Grunderwerbssteuer beträgt in Österreich laut Grunderwerbssteuergesetz 3,5 % des Kaufpreises. Wenn Sie von einem Familienmitglied kaufen, reduziert sich dieser Satz auf 2 % des Kaufpreises.

Die Gebühr ist fällig, nachdem alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden und vor der Grundbucheintragung im Namen des neuen Eigentümers. Erst wenn das zuständige Finanzamt den Betrag erhalten hat, übermittelt es dem Käufer die sogenannte Selbstberechnungserklärung, ein Dokument, das Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen werden kann.

Die österreichische Grundsteuer, die sich aus dem Steuerwert des Grundstücks errechnet, beträgt derzeit 1 %. Wenn eine Hypothekenurkunde mit Sicherheit in der Immobilie ausgestellt wird, wird eine Gebühr von 1,2 % auf den zu registrierenden Betrag berechnet.

Bei der Registrierung wird eine einmalige Gebühr von 43 Euro fällig.

In Österreich müssen Verträge über den Kauf von Immobilien mit Hilfe eines Notars beurkundet werden, der auch dafür sorgen muss, dass alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundstücks eingehalten werden. Die Notargebühr beträgt in der Regel zwischen 1-2 % des Kaufpreises.

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der beim Kauf behilflich sein kann. Es stellt sich oft heraus, dass es sehr schwierig ist, sich einen Überblick über die rechtlichen, sprachlichen und praktischen Probleme im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion auf einem ausländischen Markt zu verschaffen, wenn Zustandsberichte, Grundbuchausdrucke, Prioritätenkopien, Dienstbarkeiten etc. eingeholt werden müssen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen dänischen Anwalt zu wenden, der in Zusammenarbeit mit einem österreichischen Kollegen die Aufgabe lösen kann.

Wenn ein Immobilienmakler an der Transaktion beteiligt ist, müssen Sie mit ca. 3 % des Kaufpreises an Maklerprovision. Diese Gebühr unterliegt der Mehrwertsteuer. Die österreichische Mehrwertsteuer beträgt derzeit 20 %.

Rechtsanwältin Sandra Moll Dirscherl berät beim Kauf von Immobilien in Österreich. Sie beantwortet Fragen dazu und Sie können sich gerne an sie wenden.