Nachlass und Nachlass
Wo soll gewechselt werden?
Ein Nachlass wird in Dänemark übertragen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Dänemark lebte oder Immobilien besaß oder andere Vermögenswerte im Land (dies können ein oder mehrere Bankkonten sein).
Allen Nachlässen ist gemeinsam, dass der Nachlass vom Nachlassgericht in dessen Zuständigkeitsbereich behandelt werden muss der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte und Immobilien in Dänemark besaß, ist das Ministerium für Die Justiz ernennt das Nachlassgericht, das für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständig ist.
Wer ist nach dem Todesfall zu kontaktieren?
Wenn der Todesfall in Dänemark eintritt, muss das Bestattungsunternehmen kontaktiert und die Einzelheiten der Beerdigung und Testamentseröffnung festgelegt werden. Der Bestatter meldet den Todesfall dem Pfarrer und dem Nachlassgericht.
Sobald das Personenstandsregister die Todesanzeige erhält, leitet es die Informationen an die Versicherungsgesellschaft, die Bank, die Rentenversicherung, die Telefongesellschaft und den Vermieter des Verstorbenen (falls der Verstorbene zur Miete lebte) weiter. Die PBS-Abonnements des Verstorbenen müssen gekündigt und alle Bibliotheksbücher zurückgegeben werden, überschüssige Medikamente müssen zur Entsorgung an die Apotheke zurückgegeben werden.
Der Mietvertrag
Hat der Erblasser zur Miete gewohnt, darf das Mietverhältnis erst gekündigt werden, wenn der Inhalt eingetragen und eingetragen ist an die Erben verteilt oder eingezogen. Wenn die Immobilie bewertet werden soll, kann dies der mit dem Nachlass befasste Anwalt tun Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um einen Gutachter zu bestellen, der die Immobilie schätzen kann.
Unternehmen oder Geschäft
Hatte der Erblasser ein Gewerbe oder einen Betrieb, so ist dieser in den Nachlass einzubeziehen. Die Erben müssen entscheiden ob das Unternehmen des Verstorbenen weitergeführt oder verkauft werden soll. Der Buchhalter des Verstorbenen muss kontaktiert werden.
Termin beim Nachlassgericht – privates oder öffentliches Nachlassverfahren?
Im Todesfall werden die in der Todesanzeige als Angehörige aufgeführte(n) Person(en) zu einer Sitzung des Nachlassgerichts geladen. Das Treffen findet ca. vier Wochen nach dem Tod. Der Anwalt kann im Namen der Erben auftreten.
Besteht zum Nachlass Vermögen und besteht zwischen den Erben Einigkeit über die Behandlung des Nachlasses, wird der Nachlass als privater Nachlass behandelt. Der für die Nachlassbearbeitung zuständige Rechtsanwalt beantragt die Übergabe des Nachlasses zur privaten Erbfolge.
In anderen Fällen klärt das Nachlassgericht die Erben über die Vermögensverhältnisse des Erblassers und die Behandlung des Nachlasses auf.
Eröffnungsstatus und Inventar
Der mit der Nachlassbearbeitung betraute Rechtsanwalt muss zu Beginn der Nachlassbearbeitung einen Eröffnungsstand und am Ende der Nachlassbearbeitung eine Nachlasserklärung vorlegen.
Der Eröffnungsstand enthält eine Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten des Erblassers pro Todestag, die Schlussrechnung eine Aufstellung der Erbteilung unter den Erben sowie eine Aufstellung der durch die Nachlassabwicklung entstandenen Kosten.
Beide Dokumente werden an das Nachlassgericht übermittelt, das die Informationen an die Finanzbehörden weiterleitet.
Soll der Nachlass als Privatnachlass behandelt werden, muss der Eröffnungsstand spätestens 6 Monate nach Übergabe des Nachlasses an das Nachlassgericht übermittelt werden.
Das Privatnachlass muss spätestens 15 Monate nach dem Tod abgeschlossen sein. Andernfalls ist der Nachlass als Testamentsvollstrecker zu behandeln.
Steuern und Abgaben
Je nachdem, wer erbt, wird der Nachlass unterschiedlich besteuert.
Der Ehegatte muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Erben auf Lebenszeit (dh Kinder, Enkel), Eltern und Lebensgefährten der letzten zwei Jahre, die testamentarisch Erben sind, müssen eine pauschale Erbschaftssteuer von 15 % entrichten.
Alle anderen, dh. Geschwister, entfernte Verwandte und testamentarische Erben des Erblassers müssen die feste Erbschaftssteuer von 15 % und eine zusätzliche Erbschaftssteuer von 25 % zahlen.