Tod und Begräbnis
Kontakt mit Bestattungsunternehmen und Vorbereitung der Beerdigung
Nach dem Tod passieren einige praktische und rechtliche Dinge: Zunächst muss der Bestattungsunternehmen kontaktiert und gemeinsam mit den Erben die Einzelheiten der Beerdigung festgelegt werden. Wenn der Verstorbene ein Testament verfasst hat, kann der Bestatter dafür sorgen, dass die Beerdigung im Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen erfolgt.
Wenden Sie sich an einen Anwalt
Ein Rechtsanwalt kann hinzugezogen werden, damit die Erben Rat bezüglich der Abwicklung des Nachlasses des Verstorbenen erhalten.
Wer wird automatisch über Todesfälle benachrichtigt?
Das Nachlassgericht, die Bank, die Versicherung, die Gewerkschaft und die Telefongesellschaft des Verstorbenen sowie die anderen Behörden werden automatisch über den Todesfall aus dem öffentlichen Register informiert. Bankkonten, die dem Verstorbenen gehörten, werden aufgelöst, wenn die Bank die Todesanzeige erhält. Das Mietverhältnis des Erblassers sollte nicht beendet werden, bevor der Inhalt registriert und an die Erben verteilt oder gesammelt wurde.
Treffen im Nachlassgericht
Ca. 4 Wochen nach dem Tod lädt das Nachlassgericht die im Totenschein als Angehörige aufgeführten Personen vor.
Privater Transfer
Wenn im Nachlass Gelder vorhanden sind und die Erben sich darüber einig sind, dass der Nachlass privat bezeugt werden muss, ist es von Vorteil, einen Anwalt zu kontaktieren, der die Herausgabe des Nachlasses zur privaten Nachlassprüfung beantragt und den Termin im Nachlass absagt Nachlassgericht.
Wenn Vermögen im Ausland besteht
Wenn der Erblasser Vermögen im Ausland hatte, muss die Bearbeitung des ausländischen Nachlasses gleichzeitig mit dem dänischen beginnen. In diesem Fall ist ein Anwalt mit Kenntnissen des Rechts des Landes, in dem der Erblasser über Vermögen verfügte, unbedingt erforderlich. Denken Sie daran, dass die Erben Bußgelder riskieren können, wenn die Behandlung im Ausland nicht innerhalb einer bestimmten Zeit abgeschlossen wird, die von Land zu Land unterschiedlich ist, aber in der Regel ein Jahr nach dem Tod beträgt.
Wenn es minderjährige Erben gibt
Wenn ein oder mehrere Erben minderjährig sind, ist die Privatnachfolge nicht möglich und ein Nachlassverwalter wird vom Nachlassgericht bestellt.
Es ist auch möglich, den Anwalt, der sich um den Nachlass kümmert, im Testament zu benennen.