Kauf von Immobilien, Haus oder Wohnung in Italien

Die größten Herausforderungen beim Kauf von Immobilien, einem Haus oder einer Wohnung in Italien

Beim Kauf von Immobilien, einem Haus oder einer Wohnung in Italien besteht die größte Herausforderung darin, das richtige Objekt zu finden und die richtigen Berater auszuwählen.

Wenn Sie in Italien eine Immobilie erwerben möchten, benötigen Sie in der Regel drei Berater, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Einen Immobilienmakler
  • Einen Baufachmann – vorzugsweise einen Architekten oder Vermessungsingenieur (Geometer)
  • Einen italienischsprachigen Anwalt.
  • Es lohnt sich, die Zeit und Mühe zu investieren, um diese drei Schauspieler kennen zu lernen Kauf von Immobilien. Unkenntnis der einzelnen Regeln und Mängel Vorkehrungen können dazu führen, dass Sie die Immobilie nicht gekauft haben alle. Außerdem besteht die Gefahr, in Italien in endlose Prozesse verwickelt zu werden.
Handel ohne Notar nicht gültig

Neben den drei genannten Beratern sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Übertragung einer Immobilie, eines Hauses oder einer Wohnung in Italien einen Notar zur Erstellung einer Urkunde erfordert. Mit anderen Worten: Eine einfache schriftliche Vereinbarung, die die beiden Parteien unterzeichnen, überträgt die Immobilie nicht. Kein Handel ohne Notar!

Der Immobilienmakler

In Italien darf man sich wie in Dänemark nur Immobilienmakler nennen, wenn man eine Ausbildung hat, ein Staatsexamen abgelegt hat. Außerdem müssen Sie bei der örtlichen Handelskammer als zugelassener Makler registriert sein.

Nur autorisierte Immobilienmakler dürfen mit Immobilien handeln und können eine Gebühr beanspruchen!

Es ist eine Voraussetzung, dass autorisierte Immobilienmakler versichert sein müssen

Auf dem Briefkopf des Maklers muss ersichtlich sein, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Bevollmächtigten handelt – Agente immobilare autorizzato – heißt es auf Italienisch.

Der Rechtsanwalt

Es ist notwendig, einen Anwalt zu finden, der Italienisch spricht. Die Rechtssprache ist Italienisch und alle Rechtsdokumente sind in Italienisch.

Der Kauf einer Immobilie, eines Hauses oder einer Wohnung erfolgt in Italien anders als in Dänemark. Sie müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Italien kennen, um die Käufer richtig führen zu können.

Der Anwalt überprüft alle Dokumente und stellt sicher, dass die Immobilie dem Verkäufer gehört und dass keine Hypotheken oder andere Rechte auf der Immobilie ruhen.

Denken Sie daran, dass ein Immobilienmakler der Mann des „Verkäufers“ ist und nur daran interessiert ist, die Immobilie so schnell wie möglich zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, während sich der Anwalt um die Interessen des Käufers kümmert.

Der Immobilienmakler und der Rechtsanwalt haben also zwei unterschiedliche Rollen und können einander nicht ersetzen.

Vorsicht vor den unqualifizierten „Helfern“

Als Ausländer laufen Sie Gefahr, auf eine Gruppe von Menschen zu treffen, die sich selbstverständlich nicht Makler oder Rechtsanwälte nennen, aber dennoch anbieten, auf verschiedene Weise beim Immobilienkauf zu „helfen“.

Die Hilfe kann aus der Übersetzung von Dokumenten, der Besichtigung der Immobilie im Hinblick auf die Feststellung, ob die Immobilie Mängel aufweist, der Reparatur und Wiederherstellung der Immobilie, der Beantragung von Behörden, (unqualifizierter) Rechtshilfe und der Kontaktaufnahme mit Behörden, einschließlich Banken, bestehen .

Gemeinsam ist diesen Menschen, dass sie keine Qualifikationen besitzen, außer eventuell Erfahrung, die meist begrenzt ist. Mein Rat ist, sich nicht mit diesen Leuten einzulassen, egal wie nett und hilfsbereit sie sind.

Sie werben in der Regel damit, dass sie billiger sind als ein ausgebildeter Berater – Makler, Architekt, Anwalt –, verlangen aber am Ende einen Betrag für ihre Hilfe. Bevor Sie zu dem Angebot, ein paar tausend Kronen zu sparen, „ja, danke“ sagen, lohnt es sich zu prüfen, ob es sich lohnt, ein wenig Geld zu sparen und ein großes Risiko einzugehen, wie zum Beispiel beschrieben. Hier:

Vor kurzem ist eine neue Gruppe unqualifizierter Helfer aufgetaucht. Dies sind in der Regel Dänen, die in Italien leben, oder ausländische Unternehmen, die Immobilien in Italien verkaufen.

Diese Personen/Firmen werben mit folgendem Motto: „Ferienimmobilie in Italien kaufen AUF DÄNISCH! Gehen Sie sicher durch alle Kaufphasen in Italien mit Dokumenten auf DÄNISCH und mit den Garantien, die Ihnen das DÄNISCHE Gesetz gibt. Sie haben die Möglichkeit, eine Klage in Dänemark einzureichen, wenn etwas schief geht!“

Viele fühlen sich durch diese „Garantie“ beruhigt und sagen freudig „Ja, danke“ zu dem Angebot. Aber denken Sie einfach an Folgendes

Hauptregeln beim Kauf von Immobilien, Häusern oder Wohnungen in Italien:
  • Wenn sich die Immobilie in Italien befindet, muss der Kauf nach italienischem Recht erfolgen. Wenn Sie nach den dänischen Kaufvorschriften kaufen, wird das Eigentum NICHT übertragen.
  • Dänisches Recht, einschließlich des Kaufgesetzes, findet in Italien keine Anwendung. Ein dänischer Kaufvertrag gilt daher in Italien nicht.
  • Die Rechtssprache in Italien ist Italienisch. Das heißt, dass alle Dokumente ins Italienische übersetzt werden müssen und dass im Falle von Zweifeln über die Auslegung einer Vereinbarung der italienische Text maßgebend ist. (Eine Ausnahme bilden Dokumente, die in Südtirol, das zweisprachig ist: Italienisch und Deutsch, und im Vallé d’Aoste, das ebenfalls zweisprachig ist: Italienisch und Französisch) erstellt wurden.
  • Es ist möglich, dass der Kaufvertrag eine Klausel enthält, dass das Unternehmen, das die Immobilie verkauft hat, in Dänemark verklagt werden kann, aber diese Klausel ist nicht viel wert.
  • Es ist möglich, dass der Kaufvertrag eine Klausel enthält, dass das Unternehmen, das die Immobilie verkauft hat, in Dänemark verklagt werden kann, aber diese Klausel ist nicht viel wert.
  • Die Durchführung eines solchen Falls in Dänemark wird so schwierig und kostspielig sein, dass es den Preis nicht wert ist.
  • Häufig sind die Verkäufer/Berater nicht versichert, und es ist daher unmöglich, eine Entschädigung zu erhalten.
Unglückliche Beispiele beim Kauf von Immobilien, Haus oder Wohnung in Italien

Ein in Dänemark registriertes Unternehmen investiert in ein Projekt in Süditalien.

Ein Schwimmbad und Tennisplätze sowie Grünflächen sollen gebaut werden.

Der Kaufvertrag ist auf Dänisch und bezieht sich auf das dänische Kaufgesetz.

Der Kaufvertrag beschreibt alle Rechte, die Käufer beim Kauf eines Hauses in Italien erhalten. Das Projekt zeigt, wie das fertige Projekt aussehen soll.

Kurz nach dem Kauf stellt sich heraus, dass die Häuser mehrere Mängel aufweisen, nämlich:

  • das Schwimmbad, der Tennisplatz und die Grünflächen können nicht bebaut werden,
  • das Grundstück, auf dem der Pool stehen sollte, gehört der dänischen Firma,
  • Der Zugang zum Strand ist nicht direkt, sondern führt über ein Grundstück, das zu einem Hotel gehört, das beim Durchgang bezahlt werden muss.

Die Käufer würden gerne eine Klage gegen das Unternehmen einreichen, doch dieses ist mittlerweile in Konkurs gegangen.

Deshalb wenden sie sich an die örtlichen Behörden und erstatten Anzeige.

Ihnen wird jedoch mitgeteilt, dass der Kaufvertrag nicht gilt, da er auf dänisches Recht verweist, das in Italien nicht gilt.

Die Käufer versuchen jetzt zu verkaufen, aber niemand wird eine Immobilie kaufen, die defekt ist.

Die Käufer können nur mit großem Verlust verkaufen.

Noch krassere Fälle gibt es, wo der „Helfer“ angeboten hat, den Verkäufer, den Notar, die Handwerker etc. zu bezahlen

Der Kaufpreis und andere Beträge mussten auf das Konto des „Helfers“ eingezahlt werden, mit der bedauerlichen Folge, dass das Geld verflogen ist.

Die Käufer werden dann angewiesen, sich an die Polizei zu wenden, die in den meisten Fällen nichts tun kann.

Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, wo ein Hauskauf in Italien schiefgehen kann. Deshalb müssen Sie sich beim Immobilienkauf in Italien an Profis wenden.

KlickenHier hineinkommenberühren mit Sandra Moll Dirscherl .

Siehe auch einArtikelüber den Kauf von Immobilien auf ItalienischHier.